Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle vertretenden Künstler der Strip Agentur Nightlife.
Künstler jeglicher Art können sich bei der Strip Agentur Nightlife und gleichartigen Webseiten ( Künstlerportale ) Inh. Tscheremissin Viktor bewerben, durch zu senden von Bildmaterial und ausfüllen eines Bewerbungsbogen.
Strip Agentur Nightlife entscheidet alleine über die Aufnahme des Künstler bzw. der Künstlerin auf die Website der Strip Agentur Nightlife.
Strip Agentur Nightlife kann jeder Zeit den Künstler/in wieder von der Website löschen ohne dies zu begründen.(Sprich entfernen der Bildgalerie des Künstler/in)
Strip Agentur Nightlife muss keine Frist einhalten um den Künstler/in von der Website zu löschen.
Die Löschung der Dateien eines Künstler von der Website der Strip Agentur Nightlife und weiteren Webseiten ist auf Wunsch des Künstler/in mit kosten von einmaligen 50,- Euro verbunden.
Voraussetzung für eine Aufnahme (Listen) in die Datenbank bzw. auf die Website der Strip Agentur Nightlife ist das Erreichen des 18. Lebensjahres, der Besitz eines gültigen Gewerbescheines, einer Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt. Die Strip-Agentur -Deluxe vermittelt zwischen Künstler/in und Auftraggeber und erhält bei einem Vertragsabschluss eine Vermittlungsprovision welche in der Rechnung des Kunden enthalten ist.
Beim Vergessen, Verwechslung des Showdatums, nicht Eintragung des Showtermins in das Terminkalender ist der Künstler verpflichtet die entstandenen Kosten, sprich Vermittlungsprovision an die Agentur zu zahlen, zu überweisen ohne jeglichen Ausnahmen.
Alle Künstler/in die auf der Website der Strip Agentur Nightlife sind, arbeiten als selbstständige Unternehmer/in und sind für sich selbst verantwortlich.(sprich kommen allen aus den Transaktionstätigkeiten erwachsenden steuer-, sozial und versicherungsrechtlichen Verpflichtungen dem Staat gegenüber selbst nach. Sollte ein Künstler/in in den Verdacht einer Steuerhinterziehung oder eines anderen Problem mit dem Staat kommen ist die Strip Agentur Nightlife davon befreit.
Ein Arbeitnehmerverhältnis wird durch Auftrittsanfragen bzw. Auftrittsaufträge nicht gegründet.
Auftraggeber und Künstler bilden die Vertragsparteien, Strip Agentur Nightlife wirkt als Vermittler zwischen den Vertragsparteien.
Die Strip Agentur Nightlife haftet nicht für den entstandenen Schaden im Bezug auf nicht Zustandekommen des Auftrittsauftrages sobald die Künstler sich nicht ordnungsgemäß verhalten haben, dazu zählt: Die Strip Agentur Nightlife wird nicht rechtzeitig informiert über den Sachverhalt des Geschehens, nicht rechtzeitiges Erscheinung bei der Show, Alkohol / Drogenmissbrauchs bei der Arbeit, wenn keine vertragliche Bindung mit dem Künstler durch Dritte besteht.
Bilder Nutzungsrechte
Der Bewerber überträgt mit der Zusendung seiner/ Ihrer Bilder die Nutzungsrechte seiner/Ihrer Bilder an Strip Agentur Nightlife und deren Betreiber zu.
Der/ Die Bewerber erklärt sich gegenüber Strip Agentur Nightlife Betreiber damit einverstanden, dass die zugesendeten Aufnahmen oder Bilder in unveränderter oder veränderter Form durch Strip Agentur Nightlife Betreiber ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und veröffentlicht werden können.
Der Strip Agentur Nightlife Betreiber: Tscheremissin Viktor ist berechtigt die zugesendeten sowohl auch zur Verfügung gestellten Aufnahmen oder Bilder von der Bewerber an gleichartige Kooperationsagenturen ebenfalls zur Präsentation / Promotionszwecken / Buchungen und für alle Werbemaßnahmen auf deren Webseiten platzieren bzw. Online stellen uneingeschränkt verwendet darf ohne dass eine separate bzw. schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bewerber und Strip Agentur Nightlife Betreiber getroffen worden ist.
Der / Die Bewerber bestätigt, dass mit Zusendung seiner / Ihrer Bilder sämtliche Ansprüche abgeholt sind, die ihm wegen der Bilder entstanden sind oder werden und dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind. Falls es zu Urheber-Streitigkeiten kommen sollte und alle dadurch entstehenden Kosten, übernimmt in voller Höhe der Bewerber.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht, Saarbrücken(Saarland), die Strip Agentur Nightlife hat das alleinige Recht ein anderes Gericht anzurufen.
© Die Agbs der Strip Agentur Nightlife sind urheberrechtlich geschützt und der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt. Stand 2010